Allgemeine Geschäftsbedingungen der Swim Sports & more GmbH (Schwimmschule SAM) 

§ 1 Geltungsbereich 
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von der Swim Sports & more GmbH angebotenen Leistungen, insbesondere Baby- und Kleinkindschwimmen, Kinderschwimmkurse, Erwachsenenschwimmkurse, Aquafitness sowie Aquagymnastik. 
Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer bzw. dessen gesetzlicher Vertreter diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. 

§ 2 Vertragsabschluss 
(1) Die Anmeldung zu einem Kurs erfolgt über das jeweilige Buchungssystem oder in sonstiger von der Schwimmschule zugelassener Form. 
(2) Mit Zugang der Anmeldebestätigung kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. 

§ 3 Kursgebühren und Zahlung 
(1) Die Kursgebühren ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. 
(2) Die Kursgebühr wird zum vereinbarten Zeitpunkt eingezogen. 
(3) Entstehen aufgrund fehlender Kontodeckung oder fehlerhafter Angaben Rücklastschriften, sind die dadurch entstehenden Bankgebühren vom Vertragspartner zu tragen. 

§ 4 Rücktritt und Stornierung 
(1) Eine Abmeldung bis 14 Tage vor Kursbeginn ist möglich. In diesem Fall wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 20,00 EUR erhoben. 
(2) Bei einer späteren Abmeldung oder bei Nichterscheinen ist die volle Kursgebühr zu entrichten, sofern der frei gewordene Platz nicht anderweitig vergeben werden kann. 
(3) Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Schwimmschule kein oder lediglich ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 
(4) Die Abmeldung hat in Textform zu erfolgen.
 
§ 5 Fehlstunden, Kursabbruch und Nachholstunden 
(1) Versäumte Kursstunden berechtigen grundsätzlich nicht zur Rückerstattung der Kursgebühr. 
(2) Ein Anspruch auf Nachholstunden besteht nicht. 
(3) Soweit das von der Schwimmschule eingesetzte Buchungssystem dies ermöglicht, können Teilnehmer freie Ersatztermine innerhalb desselben Kursblocks buchen. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch. 
(4) Ein vorzeitiger Abbruch eines laufenden Kurses berechtigt grundsätzlich nicht zur
Rückerstattung der Kursgebühr.
 
 § 6 Gesundheit und Teilnahmevoraussetzungen 
(1) Die Teilnahme erfolgt nur, sofern keine gesundheitlichen Gründe entgegenstehen. 
Der Vertragspartner versichert mit der Anmeldung, dass ihm keine Umstände bekannt sind, welche einer Teilnahme des angemeldeten Kindes oder seiner eigenen Teilnahme entgegenstehen. 
(2) Personen mit ansteckenden Erkrankungen, insbesondere Magen-Darm-Erkrankungen, Durchfallerkrankungen, Fieber oder sonstigen Erkrankungen, die eine Gefährdung anderer Teilnehmer darstellen können, dürfen nicht am Kurs teilnehmen. 
(3) Die Schwimmschule ist berechtigt, Teilnehmer bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte vom Kursbetrieb auszuschließen. 
§ 7 Besondere Pflichten bei Baby-, Kleinkind- und Anfängerschwimmkursen 
(1) Bei Baby-, Kleinkind- und Anfängerschwimmkursen haben die Erziehungsberechtigten dafür Sorge zu tragen, dass die teilnehmenden Kinder während des gesamten Aufenthalts im Schwimmbecken geeignete, dicht schließende Schwimmwindeln oder andere von der Schwimmschule zugelassene Schutzvorrichtungen tragen, sofern das Kind nicht nachweislich zuverlässig trocken und kontinent ist. 
(2) Die Erziehungsberechtigten haben darüber hinaus sicherzustellen, dass Kinder mit Durchfallerkrankungen, Magen-Darm-Erkrankungen oder sonstigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die zu einer Verunreinigung des Schwimmbeckens führen können, nicht am Kursbetrieb teilnehmen. 
(3) Die Schwimmschule ist berechtigt, Teilnehmer bei Zweifeln an der Einhaltung dieser Voraussetzungen vom Kurs auszuschließen.
 
§ 8 Verunreinigungen des Schwimmbeckens 
(1) Verursacht ein Teilnehmer durch Stuhlgang, Erbrechen oder sonstige hygienisch relevante Verunreinigungen eine Beeinträchtigung des Schwimmbetriebs und beruht dies auf einem Verstoß gegen die Pflichten gemäß § 7, ist der Vertragspartner verpflichtet, die hierdurch entstehenden erforderlichen und nachgewiesenen Zusatzkosten zu ersetzen. 
(2) Hierzu gehören insbesondere Kosten für Reinigung, Desinfektion, Nachchlorung, Wasseraufbereitung, Personalmehraufwand, behördlich oder technisch erforderliche Maßnahmen sowie Ausfallkosten aufgrund der vorübergehenden Nichtnutzbarkeit des Beckens oder des Ausfalls nachfolgender Kurse. 
(3) Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt vorbehalten.
 
§ 9 Sachbeschädigungen 
(1) Für schuldhaft verursachte Sachbeschädigungen haftet der Verursacher nach den gesetzlichen Vorschriften. 
(2) Bei minderjährigen Teilnehmern haftet der jeweilige Vertragspartner nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
 
§ 10 Aufsichtspflicht 
(1) Die Aufsichtspflicht der Schwimmschule beginnt mit der Übergabe des Kindes an die Kursleitung zu Beginn der jeweiligen Kursstunde und endet mit dessen Rückgabe nach Kursende. 
Vor Beginn und nach Ende des Kurses sowie außerhalb des Kursbereichs verbleibt die Aufsichtspflicht bei den Erziehungsberechtigten. 
(2) Bei Eltern-Kind-Kursen sowie sonstigen Kursen, bei denen Begleitpersonen anwesend sind, verbleibt die Aufsichtspflicht während der gesamten Kursdauer bei der jeweiligen Begleitperson.
 
§ 11 Hausordnung 
(1) Zusätzlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt die Haus- und Badeordnung des jeweiligen Badbetreibers in ihrer jeweils aktuellen Fassung. 
(2) Teilnehmer, die gegen die Hausordnung oder Anweisungen des Personals verstoßen, können vom Kurs ausgeschlossen werden. 
(3) Ein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr besteht in diesem Fall nicht.
 
§ 12 Haftung der Schwimmschule 
(1) Die Haftung der Schwimmschule für Schäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. 
(2) Hiervon unberührt bleibt die Haftung 
• für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, 
• bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, 
• sowie in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. 
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 

§ 13 Foto- und Videoaufnahmen 
(1) Foto-, Film- oder Videoaufnahmen von Teilnehmern für Werbe- oder Veröffentlichungszwecke erfolgen ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung. 
(2) Im Übrigen sind die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Schwimmschule maßgeblich. 

§ 14 Ausfall von Kursen 
(1) Die Schwimmschule ist berechtigt, Kurse aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verlegen. 
In diesem Fall wird nach Wahl der Schwimmschule ein Ersatztermin angeboten oder die anteilige Kursgebühr erstattet. 
(2) Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. 

§ 15 Datenschutz 
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Datenschutzhinweise können auf der Internetseite der Schwimmschule eingesehen werden. 

§ 16 Schlussbestimmungen 
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 
(2) Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Vorschriften unberührt

                                                                                                                                                                                     Stand 01.09.2026